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Der Komtur Ulrich von Nürnberg, der Pfarrer Johannes Elring [von Mergentheim] und die Brüder der Deutschordenskommende in Münnerstadt bekennen: Wilhelm von Schletten und seine Ehefrau Barbara geborene von Erthal haben ihrer Pitanz einen jährlichen Zins von 1 Malter Roggen ("korns") Münnerstädter Maß übergeben. Diesen Zins soll der jeweilige Beständner ihres Hofes in Rannungen nach Münnerstadt in die Kommende liefern. In der Kommende soll dafür ein jährliches Begängnis für Wilhelm von Schletten, seine Ehefrau und ihre Erben, Otto von Schletten, seine Ehefrau Kunigunde und ihre Erben sowie für Dietrich von Erthal, seine Ehefrau Sofie ("Vyhe") und ihre Erben gehalten werden. Am Tag des Begängnisses soll der Pitanzmeister den Brüdern in der Kommende ein Gericht Fische im Gegenwert von 1 Achtel Roggen reichen. Sollte das Begängnis versäumt werden, dann können Wilhelm von Schletten und seine Ehefrau die Kommende um den ihr geschenkten Zins im betreffenden Jahr pfänden. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Hof verkaufen oder den Zins ablösen wollen, dann sollen sie der Kommende 20 Gulden bezahlen. Davon soll dann ein neuer Zins für das Begängnis erworben werden. Der geben ist 1426 am dinstage vor Visitacionis Marie. Aussteller: Deutschordenskommende Münnerstadt. Empfänger: Wilhelm von Schletten und seine Ehefrau Barbara

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Staatsarchiv Würzburg
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