Papst Martin V. an Dechant und Kapitel der St. Martinskirche in Kassel. Da die Martinskirche einer baulichen Erneuerung bedarf (in suis structuris...
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Urk. 34, 69
Urk. 34, A II, Kassel Martinsstift
Urk. 34 Martinsstift Kassel - [ehemals: A II]
Martinsstift Kassel - [ehemals: A II] >> 1425-1449
1430 Juli 06
Ausfert. Pergt., stark beschädigt, mit Bleibulle an Seidenschnur. - Auf dem Umbuge rechts unten der Name des Schreibers: C. de Horst. - Unter dem Umbug links unten: XXXXV [grossi]. P. Cassel. M. de Bossis [Rescribendar u. Komputator], daneben Kontrollsigle des Komputators und am Rande: Jul[ius] [Monat der Verrechnung]. - Unter dem Umbug rechts: Poggius. - An den Seiten links und rechts je eine Kontrollsigle. - Rückw.: R[egistrata].
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud St. apostolos, II. nonas julii, pontificatus nostri anno 13.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Martin V. an Dechant und Kapitel der St. Martinskirche in Kassel. Da die Martinskirche einer baulichen Erneuerung bedarf (in suis structuris et edificiis non modica reparacione indiget), und Landgraf Ludwig von Hessen einen Splitter vom Holze des Kreuzes und einige Reliquien von Heiligen darin aufbewahren will und ein starker Besuch der Kirche erwartet wird, erteilt er, um den Eifer der Gläubigen und deren Anteil am erteilten Ablaß zu mehren, nach der von den Prälaten der Kirche erteilten Zustimmung dem Dechanten das Recht, geeignete Priester zu bestimmen, die den Besuchern der Kirche die Beichte abnehmen, Absolution erteilen (mit Ausnahme der dem päpstl. Stuhle vorbehaltenen Fälle) und die Sakramente spenden dürfen, ohne Nachteil für die Pfarrrechte der Kirchen. Die Geltungsdauer des Briefes ist auf 5 Jahre beschränkt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 935.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Martin V. an Dechant und Kapitel der St. Martinskirche in Kassel. Da die Martinskirche einer baulichen Erneuerung bedarf (in suis structuris et edificiis non modica reparacione indiget), und Landgraf Ludwig von Hessen einen Splitter vom Holze des Kreuzes und einige Reliquien von Heiligen darin aufbewahren will und ein starker Besuch der Kirche erwartet wird, erteilt er, um den Eifer der Gläubigen und deren Anteil am erteilten Ablaß zu mehren, nach der von den Prälaten der Kirche erteilten Zustimmung dem Dechanten das Recht, geeignete Priester zu bestimmen, die den Besuchern der Kirche die Beichte abnehmen, Absolution erteilen (mit Ausnahme der dem päpstl. Stuhle vorbehaltenen Fälle) und die Sakramente spenden dürfen, ohne Nachteil für die Pfarrrechte der Kirchen. Die Geltungsdauer des Briefes ist auf 5 Jahre beschränkt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 935.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ