Deniger Jäger, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Jöhlingen beurkunden eine Gültverschreibung des Matthis Wall über 100 Gulden gegenüber Johann Magirius und Johann Faber, Sexpräbendaren des Domstifts Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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