Hans Karl Filbinger wird 90 - Misslungener Dialog der Generationen?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/006 D033229/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/006 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2003
Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2003 >> September 2003
15. September 2003
Am 15.09.2003 feiert der frühere Ministerpräsident von Baden-Württemberg Hans Karl Filbinger seinen 90. Geburtstag. Er sagte seine Teilnahme an einem Ehrenempfang seiner Heimatstadt Freiburg ab, nachdem vor allem grüne und linke Gruppierungen Demonstrationen angekündigt hatten. Hans Filbinger personifiziert in den Augen seiner Kritiker den misslungenen Versuch einer Vergangenheitsbewältigung. Der Schriftsteller Rolf Hochhuth durfte auch nach dem spektakulären Prozess in Stuttgart 1978 Filbinger weiterhin einen "furchtbaren Juristen" nennen. Hans Karl Filbinger hatte als Marinestabsrichter in Norwegen, noch wenige Wochen vor Kriegsende, als Vertreter der Anklage die Todesstrafe für den 22jährigen Matrosen Walter Gröger gefordert und die Hinrichtung persönlich überwacht. Ein Todesurteil, an das er sich zunächst nicht erinnern konnte und das er später als unumgänglich bezeichnete, da es vom damaligen Gerichtsherrn der Marine angeordnet war. Hans Karl Filbinger beteuert bis heute seine Unschuld und verweist darauf, dass er in anderen Fällen durch persönlichen Einsatz Soldaten vor dem Todesurteil bewahren konnte. So waren es schließlich auch nicht die Todesurteile, wegen derer Filbinger das Amt des Ministerpräsidenten abgab. Er verstrickte sich in der viele Monate dauernden Debatte um seine Person zunehmend in seiner eigenen Doppelmoral. Für seine "Jugendsünden" verlangte er Vergebung, doch linke Studenten wurden von seinem Radikalenerlass in den 70er Jahren umbarmherzig verfolgt. Filbinger sieht seine Generation der Kriegsteilnehmer sowie seine Leistungen für den Aufbau einer Demokratie in Deutschland - als Stadtrat in Freiburg und 13 Jahre als Ministerpräsident von Baden-Württemberg - als von den Jüngeren "geschmäht" an. Zu Recht? Darüber diskutieren im SWR2 Forum der Freiburger Historiker Prof. Hugo Ott, der ehemalige Leiter des Militärhistorischen Forschungsamts Freiburg, Prof. Manfred Messerschmidt, und der Heidelberger Politikwissenschaftler Prof. Klaus von Beyme. Gesprächsleitung: Werner Witt
0:44:30; 0'44
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Forum
Geburtstag: 90 Jahre
Nationalsozialismus; Folgen
Prozess: Urteil
Rechtswesen
Tod; Todesurteil
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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