Landvogt Hieronymus Friedrich von Stammer urkundet, dass Caspar Rudolph Gottlob von Metzradt von der im Kaufvertrag von Wawitz übernommene Verpflichtung der Übernahme der Hypotheken befreit worden sei.

Vollständigen Titel anzeigen
Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
Objekt beim Datenpartner
Loading...