Search results
  • 49 of 449

Streit um eine unbeglichene Wechselschuld des Appellanten. Um die Geldforderungen des erstinstanzlichen Klägers für seine Silberlieferungen an den Münzkommissar abzusichern, ließ die 1. Instanz das in Köln deponierte Silber des Appellanten beschlagnahmen. Informationen über die Finanzwirtschaft und die Konditionen des Münzprägerechts.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...