Wilhelm, Graf und Herr zu Zimmern (Zimbern), Wildenstein und Meßkirch (Mößkirch), Herr zu Oberndorf und der freien Herrschaft Schramberg, verpflichtet sich, nachdem ihm Erzherzog Ferdinand zu Österreich die Freiherrschaft Schramberg übergeben hat, die darauf liegende Belastung zu übernehmen, nämlich dem Johann Bapst einen jährlichen Zins von 50 fl - zu je 25 Schilling oder 25 Basler Plapert - aus den Einkünften der Herrschaft Schramberg zukommen zu lassen. Diese Verpflichtung währt so lange, bis die Hauptsumme von 1000 fl bezahlt ist. Bei Zahlungssäumnis haftet die ganze Herrschaft. Die Verpflichtung rührt daher, daß die verstorbene edle Anna Mertzin von Staffelfelden zum Schramberg, geb. Bäpstin von Rottersdorf, dem Johann Bapst eine Summe von 1000 fl in Form eines Zinses von 50 f1 als Abfindung gegen den Verzicht auf die Herrschaft Schramberg zugewiesen hat, eine Belastung, die ihr Erbe Gottfried Zott übernommen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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