Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Enthält: Zivil- und Strafprozesse, Registersachen, Testamente und Erbverträge, Ablösungen, Entschädigungssachen (beim Eisenbahnbau), Verwaltungsakten, Verträge aller Art
Geschichte des Bestandsbildners: Das Justizamt Hofgeismar wurde im zur Umsetzung der Trennung von Justiz und Verwaltung zum 1. Januar 1822 errichtet (kurh. GS 1821, S. 29, 69). Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde es zum 1. September 1867 in „Amtsgericht Hofgeismar“ umbenannt (PrJMBl. 1867, S. 221; PrGS 1878, S. 275).
Zum 1. Oktober 1932 wurde das Amtsgericht Veckerhagen aufgehoben und sein Bezirk dem Amtsgericht Hofgeismar zugeteilt. Bei der Wiederaufnahme der Rechtspflege nach dem Zweiten Weltkrieg im Herbst 1945 wurde der Bezirk des aufgelösten Amtsgerichts Grebenstein zugeteilt.
Zum 1. Juli 1968 wurde das Amtsgericht Karlshafen aufgelöst und sein Bezirk ebenfalls dem Amtsgericht Hofgeismar zugeteilt (GVBl. I, S. 41). Bereits vom 1. Juli 1943 bis zum 1. Februar 1949 war es durch Kriegsnotstände von Hofgeismar aus betreut worden.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.