Der Rat zu Ulm, welcher dem Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) 10.371 Gulden vorgestreckt, erhält durch dessen Sohn Ulrich Burg und Dorf Leipheim (Liphain) pfandweise verschrieben und verpflichtet sich zur Hinausgabe bei Rücklösung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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