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Die Äbtissin Berta bekundet: Die verstorbene Stiftsdame Berta von Grafschaft (Grascap) hat sie auf dem Totenb-ett als Testamentsvollstreckerin (manufidelem) und zur Einlösung ihrer Schulden bestimmt und ihr ihr Haus neben der Äbtissinnenkurie (curie nostre abbacie) und alles andere Besitztum übertragen. Diese wendet zur Begleichung der Schulden zum Teil eigene Mittel auf und überträgt das Haus in das Eigentum der Abtei (abbacie ... in perpetuum possidendam), jedoch soll aus diesem Haus das Jahrgedachtnis der Berta jedes Jahr am Aldegundistag [Januar 30] bestritten werden. Dabei sollen die bei der Vigil und bei der Seelenmesse anwesenden Stiftsdamen 5 Schillinge kölnisch erhalten, die Hälfte davon soll die Kapellanin der Äbtissin den Anwesenden bei der Vesper am Vigiltag geben, die andere Hälfte am folgenden Tag am Ort der Leichenfeier (in loco exequiarum). Bleibt aber eine Äbtissin die 5 Schillinge schuldig, so soll der Damenkonvent gemäß der Stiftsgewohnheit jenes Haus verp-achten, damit das Jahrgedächtnis Bertas gesichert bleibt. - Es siegelt die Ausstellerin. Datum et actum in Asnida in die Aldegundis virginis a.d. 1269.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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