Die Äbtissin Berta bekundet: Die verstorbene Stiftsdame Berta von
Grafschaft (Grascap) hat sie auf dem Totenb-ett als Testamentsvollstreckerin
(manufidelem) und zur Einlösung ihrer Schulden bestimmt und ihr ihr Haus
neben der Äbtissinnenkurie (curie nostre abbacie) und alles andere Besitztum
übertragen. Diese wendet zur Begleichung der Schulden zum Teil eigene Mittel
auf und überträgt das Haus in das Eigentum der Abtei (abbacie ... in
perpetuum possidendam), jedoch soll aus diesem Haus das Jahrgedachtnis der
Berta jedes Jahr am Aldegundistag [Januar 30] bestritten werden. Dabei
sollen die bei der Vigil und bei der Seelenmesse anwesenden Stiftsdamen 5
Schillinge kölnisch erhalten, die Hälfte davon soll die Kapellanin der
Äbtissin den Anwesenden bei der Vesper am Vigiltag geben, die andere Hälfte
am folgenden Tag am Ort der Leichenfeier (in loco exequiarum). Bleibt aber
eine Äbtissin die 5 Schillinge schuldig, so soll der Damenkonvent gemäß der
Stiftsgewohnheit jenes Haus verp-achten, damit das Jahrgedächtnis Bertas
gesichert bleibt. - Es siegelt die Ausstellerin. Datum et actum in Asnida in
die Aldegundis virginis a.d. 1269.