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Gebrüder Kunz und Klaus die Fischer zu Melibrunnen (=Möllenbronn) schwören einen gelehrten Eid zu den Heiligen, daß sie sich aus der Leibeigenschaft des Klosters Weingarten nicht unerlaubterweise entfernen werden ("fluhtsami"). Für den Fall der Zuwiderhandlung versprechen sie wechselseitig Bürgschaft in Höhe von 10 lb d Konstanzer Münze. Das Kloster ist berechtigt, im Fall der Fluchtsame den genannten Betrag gerichtlich oder außergerichtlich beizutreiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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