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Der öffentliche Notar Johannes Schmidt beurkundet: Vor dem versammelten Gericht in Veitshöchheim hat auf Befehl des Abtes Konrad [Herloch], des Priors und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg ihr Schultheiß in Veitshöchheim Klaus Scharpf die Gerichtsschöffen die Rechte des Klosters in Dorf und Gemarkung Veitshöchheim weisen lassen, und zwar insbesondere betreffend den Marktschutz, die Überwachung der Maße und Gewichte sowie die Gerichtsherrschaft. Auf Bitte des Klosters hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgerfertigt. Zeugen: Johannes Knechtlein, Pfarrverweser in Veitshöchheim, Wilhelm von Reinstein, Wortwin Seubot, Andreas Kraus und Johannes Bock. Aussteller: Johannes Schmidt, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Der öffentliche Notar Johannes Schmidt beurkundet: Vor dem versammelten Gericht in Veitshöchheim hat auf Befehl des Abtes Konrad [Herloch], des Priors und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg ihr Schultheiß in Veitshöchheim Klaus Scharpf die Gerichtsschöffen die Rechte des Klosters in Dorf und Gemarkung Veitshöchheim weisen lassen, und zwar insbesondere betreffend den Marktschutz, die Überwachung der Maße und Gewichte sowie die Gerichtsherrschaft. Auf Bitte des Klosters hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgerfertigt. Zeugen: Johannes Knechtlein, Pfarrverweser in Veitshöchheim, Wilhelm von Reinstein, Wortwin Seubot, Andreas Kraus und Johannes Bock. Aussteller: Johannes Schmidt, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan
Der öffentliche Notar Johannes Schmidt beurkundet: Vor dem versammelten Gericht in Veitshöchheim hat auf Befehl des Abtes Konrad [Herloch], des Priors und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg ihr Schultheiß in Veitshöchheim Klaus Scharpf die Gerichtsschöffen die Rechte des Klosters in Dorf und Gemarkung Veitshöchheim weisen lassen, und zwar insbesondere betreffend den Marktschutz, die Überwachung der Maße und Gewichte sowie die Gerichtsherrschaft. Auf Bitte des Klosters hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgerfertigt. Zeugen: Johannes Knechtlein, Pfarrverweser in Veitshöchheim, Wilhelm von Reinstein, Wortwin Seubot, Andreas Kraus und Johannes Bock. Aussteller: Johannes Schmidt, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 655
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 88 / 26
Registratursignatur/AZ: 67 (16. Jh.); 478 (18. Jh.); M xv (18. Jh.); anno 1502 / 17 (18. Jh.); V N 2 f (18. Jh.); No 6 (18. Jh.); L 8 D 1 N 47 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1502 Juni 14, Veitshöchheim
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Notar; Signet, unbesch.
Überlieferung: Notariatsinstrument
Ausstellungsort: Veitshöchheim
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 10, S. 106
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (16. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Alexander VI., Papst
Scharpf, Klaus, Veitshöchheim, Schultheiß
Scharpf, Johannes, Veitshöchheim, Schöffe
Herloch, Konrad, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Schilt, Johannes, Veitshöchheim, Schöffe
Kunckelman, Johannes, Veitshöchheim, Schöffe
Rottle, Johannes, Veitshöchheim, Schöffe
Maler, Johannes, Veitshöchheim, Schöffe
Muller, Johannes, Veitshöchheim, Schöffe
Herding, Martin, Veitshöchheim, Schöffe
Schwab, Johannes, Veitshöchheim, Schöffe
Dymer, Wilhelm, Veitshöchheim, Schöffe
Krantwer, Peter, Veitshöchheim, Schöffe
Heilgenthal, Eucharius, Veitshöchheim, Schöffe
Wolfsbach, Georg, Würzburg, Kloster St. Stephan, Cellerar
Reinstein, Johannes von
Reinstein, Wilhelm von
Knechtlein, Johannes, Veitshöchheim, Pfarrverweser
Seubot, Wortwin
Kraus, Andreas
Bock, Johannes
Schmidt, Johannes, Notar, öffentlicher
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.