Der öffentliche Notar Johannes Schmidt beurkundet: Vor dem versammelten Gericht in Veitshöchheim hat auf Befehl des Abtes Konrad [Herloch], des Priors und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg ihr Schultheiß in Veitshöchheim Klaus Scharpf die Gerichtsschöffen die Rechte des Klosters in Dorf und Gemarkung Veitshöchheim weisen lassen, und zwar insbesondere betreffend den Marktschutz, die Überwachung der Maße und Gewichte sowie die Gerichtsherrschaft. Auf Bitte des Klosters hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgerfertigt. Zeugen: Johannes Knechtlein, Pfarrverweser in Veitshöchheim, Wilhelm von Reinstein, Wortwin Seubot, Andreas Kraus und Johannes Bock. Aussteller: Johannes Schmidt, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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