Ludwig [III.] Graf von Flandern und Herzog von Brabant schreibt dem Rat von Norumberg, er habe dessen Schreiben mit Schöffen und Zöllnern seiner Stadt Antwerpen besprochen, die erklärt hätten, dass die Nürnberger Bürger vom dortigen Zoll nie befreit waren und auch immer den Zoll entrichteten; er werde sich jedoch sorgfältig über die beiderseitigen Rechte ("super iure vestro et nostro") informieren und werde ihre nachweislichen Rechte ("inquantum nobis constaret") nicht schmälern.

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Staatsarchiv Nürnberg
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