Vertrag zwischen Herrn Abt Wolfgang zu Fulda an einem und Herrn Graf Ludwig zu Königstein am anderen Teil, durch beide Cavalliers Philipp von Thüngen und Philipp Soldan Voit von Rieneck errichtet, darinnen ein gewisser Bezirk über das Fischen und Jagden des kleinen Weidwerks vor einen zeitlichen Propst oder Verwalter der Propstei Holzkirchen determiniret und am Ende noch dieses mit angefüget ist, daß die Königsteinische Abgesandten in Lieferung der brieflichen Urkunden, Register, Kirchenornat und anderer angezeiget, wie sie noch eine Truhe, so dem Kloster zuständig, bei Handen, und versprochen, solche Truhe samt dem, so darinnen ist auf den 1. Oktober den fuldischen Gesandten, so derselb zu Wertheim erscheinen würden, gewisslich und ohne einigen Verzug zustellen und ausliefern wollten.