Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Energierecht.- Anzeigepflicht nach § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Bundesministerium für Wirtschaft >> Bergbau und Energiepolitik (Abt. III) >> Bergbau und Energiepolitik (Abteilung III - alte Klassifikation) >> Versorgungswirtschaft >> Recht der Versorgungswirtschaft >> 1946-1962
Enthält:
Anlagen zur Speicherung oder Weiterleitung von Gas
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: III B 1 (1953)