Johan Kremer, der münsterschen Statthalter und Regierung Richter und Gograf zu Rhene und Bevergerne, bezeugt, dass in dem Streit zwischen Wilhelm Morrien zu Rhene und Albert, Zeller des Tebben Erbes, Kirchspiel Rhene, Bauerschaft Catenhorn wegen eines auf zehntbarem Lande aufgesetzten Zaunes das müstersche geistliche Hofgericht entschieden habe, den Zaun abzuschaffen und den Junker Morrien zukünftig bei der Zehnthebung nicht mehr zu beeinträchtigen. Da Tebbe und seine Frau diesen Bescheid nicht annehmen wollen, ist der Zaun von Gerichtswegen niedergelegt worden; mit Verpfändung all seiner Habe beeidet Tebbe nun, kein zehntbares Land mehr zu bezäunen und zu bekampen. Zeugen: Bernhardt Boneker und Herman Wischman, Bürgermeister und Gerichtsbeisitzer. Das Gerichtssiegel wird aufgedrückt. Unterschrift des Notars Arnoldus Volbier, Gerichtsschreiber in Rhene.