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Bischof Sixtus von Freising errichtet an der Domkirche zu Freising eine ständige Predigerstelle, zu deren Dotierung bereits sein Vorgänger [Johannes IV.] einen Geldbetrag bereitlegen ließ und inkorporiert dieser Prädikatur mit Zustimmung des Domkapitels die St. Martins-Pfarrkirche zu Neuching, deren besetzung dem Bischof zusteht und die durch den freiwilligen Verzicht des bisherigen Pfarrers Johannes Puchelrieder frei geworden war. Die Besetzung der Domprädikatur steht dem jeweiligen Bischof zu, während der Ewigvikar zu Neuching an die Domprädikatur jeährlich 21 ungar. Goldgulden in zwei Raten zu entrichten hat; S 1: Bischof Sixtus von Freising; S 2: Domkapitel Freising

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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