Der Streit entstand nach dem Tode des Leonard von Troisdorf. Seine Witwe geht davon aus, daß der Besitz, den er innegehabt hatte, insbesondere 40 Morgen Land in Pütz, zwischen seinen sämtlichen Kindern, dem Sohn aus Leonards 1. Ehe mit Druitgen Kellners, Goddart (und als Erben dessen Kindern, den Appellaten), und ihren 7 Kindern geteilt werden sollte. Die Appellaten erklären dagegen, nach jül. Landrecht sei nach dem Tode der Druitgen Kellners der Besitz, den ihr Mann und sie während der Ehe besessen und erworben hätten, an den gemeinsamen Sohn gefallen, ihr Mann daran nur noch Leibzüchter gewesen. Die Appellanten beziehen sich statt einer eigenen Klageschrift ausschließlich auf die Acta priora. 29. Mai 1559 Citatio ad reassumendum. Mit Urteil vom 23. Februar 1565 bestätigte das RKG das Urteil der Vorinstanz. Im folgenden wurde um die Ausführung dieses Urteils gestritten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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