Erzbischof Dietrich von Mainz urkundet, dass er Rüdiger Sützel von Mergentheim 1000 fl. schuldig ist, wofür er jährlich 50 fl. Zins zahlen soll, für die er ihn auf die Kellerei Bischofsheim anweist. Er setzt ben. Bürgen, die zum Einlager verpflichtet sind.