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Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik) >> 7NL Nachlässe >> 7NL 169 Superintendent Rudolf Harney
Bestandsbeschreibung: Superintendent Rudolf Harney Paul Otto Rudolf Harney kam am 4. November 1880 in Sablon (Lothringen, Landkreis Metz) als Sohn des Eisenbahn-Werkstättenvorstehers, Karl Friedrich Harney, und Ida, geborene Vahrenkampf, zur Welt. Sein Abitur legte er im August 1899 an einem Gymnasium in Metz ab, woraufhin er in Bonn begann Theologie zu studieren. Neben Bonn wurden ein Jahr später Greifswald sowie 1902 auch Leipzig zu Studienorten des jungen Harney. Am 15. September 1903 konnte er sein erstes theologisches Examen in Koblenz erfolgreich abschließen. Anschließend nahm er bis April 1905 eine Haus-lehrerstelle bei Baron von Truttenhausen im Elsass an. Da er während dieser Zeit bereits Gemeindearbeiten im Pfarramt Heiligenstein übernahm, hoffte er sich seine Vikariatszeit verkürzen, wenn nicht sogar in Gänze dadurch ersetzen zu können. Das königliche Konsistorium zu Koblenz lehnte sein Gesuch jedoch ab, sodass er ein anrechenbares Lehrvikariat in Gummersbach erst nachfolgend beginnen und am 31.03.1906 beenden konnte. Während seiner Vikariatszeit gelang es Harney am 21. Oktober 1905 auch sein zweites theologisches Examen erfolgreich abzuschließen. Mit Annahme seiner ersten Pfarrstelle im Arbeitshaus Greifswald konnte Harney am 08.04.1906 in der Schlosskirche zu Stettin durch Generalsuperintendent Büchsel ordiniert werden. Im selben Jahr ehelichte er am 4. Mai überdies die Tochter eines Notars, Elisabeth Kunzmann (*04.02.1879, †10.07.1948). Bereits ein Jahr später folgte er einem Angebot des Vereins für die Einrichtung deutsch-evangelischer Gottesdienste in Seeorten und diente bis April 1908 als befristeter Kurprediger in Bordighera (Italien), bevor er nach Stettin zurückkehrte, um dort für 4 Jahre eine Pfarrstelle anzunehmen (Kgm: Stettin IM II). Mit seinem Pfarrstellenwechsel 1912 wurde Düsseldorf für Harney zum festen Wohnsitz, den er bis zu seinem Tod am 9. Juni 1965 beibehielt. Während des ersten Weltkriegs war Harney als Felddivisionspfarrer aktiv. Ihm wurde am 11. Dezember 1915 das Eiserne Kreuz verliehen. Seinen Dienst in Düsseldorf nahm er erst wieder im Dezember 1918 auf. Innerhalb der evangelischen Kirche Düsseldorfs bekleidete er die Pfarrstellen Düsseldorf XV (1912-1922), Düsseldorf I (1922-1948) und Düsseldorf Johannesgemeinde II (1948-1950), bevor er 1950 emeritiert wurde. Neben dem Pfarramt hatte Rudolf Harney weitere Kirchenämter inne, so war er von 1929-1932 stellvertretendes Mitglied des Provinzial-Kirchenrates, ab 1932 für ein Jahr auch vollwertiges Mitglied und Assessor der Düsseldorfer Kreissynode. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde er bis zu seiner Emeritierung zum Superintendenten Düsseldorfs ernannt. Ferner war er als Mitglied der vorläufigen Kirchenleitung (1945-1948) und als Oberkirchenrat (1946-1948) neben den Köpfen der Bekennenden Kirche wie Heinrich Held, Joachim Beckmann und Johannes Schlingensiepen am Aufbau der Evangelischen Kirche im Rheinland nach dem Zweiten Weltkrieg beteiligt. Rudolf Harney wird um die Jahrtausendwende und im Angesicht von zwei Weltkriegen in eine sehr umbruchbehaftete Zeit hineingeboren, die es erforderlich macht, seine (kirchen-)politische Haltung, die sich im Laufe seiner Lebensjahre sicher auch gewandelt hat und durch vielerlei beeinflusst wurde, v.a. während des Zweiten Weltkriegs differenziert zu betrachten. Aus seiner Biografie lassen sich in diesem Zusammenhang beispielsweise anführen: Harney war bis 1925 redenführendes Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), ebenso gehörte er der Rheinischen Pfarrerbruderschaft (1933/34) an, die sich auch als Reaktion auf den Sieg der Deutschen Christen bei den Kirchenwahl am 23. Juli 1933 aus einem kleinen Kreis von Pastoren, unter dem Vorsitz von Joachim Beckmann, gründete und später mit dem von Martin Niemöller gegründeten Pfarrernotbund zusammen agierte. Als Anfang 1934 für Beckmann und weitere die Suspendierung vom kirchlichen Dienst erging, weil sie sich mithilfe eines Rundschreibens an die Pfarrerbruderschaft offen gegen die vom Reichsbischof Ludwig Müller erlassene „Verordnung über die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und Beurlaubung kirchlicher Amtsträger“ wendeten, erfolgte auch im Rheinland am 18./19. Februar 1934 die Gründung der „freien evangelischen Synode“. Harney hatte sich diesem Rundschreiben ebenso angeschlossen und agierte im Düsseldorfer Sonntagsblatt, dessen Redaktion er aber 1919 übernommen hatte und das er nicht zuletzt auch als politisches Sprachrohr nutzte, gegen die stattgefundene Versetzung. Am 28. Februar 1934 beantragte Propst Heinrich Forsthoff gemäß der Verordnung neben weiteren Pfarrern und Akteuren auch Rudolf Harney in den Ruhestand zu versetzen, dem der Reichsbischof auch am 15. März 1934 entsprach. Die Strafversetzung Harneys führte jedoch nicht nur bei ihm zu Widerstand, bspw. durch die von seinem Anwalt Werner Schütz erhobene Klage, sondern ebenso bei seinen Gemeindemitgliedern und Bekannten. Zahllose Schreiben und Bitten, man möge Rudolf Harney wieder in sein Amt einsetzen, ergehen daraufhin. Allerdings erst, nachdem Harney am 11. August 1934 seinen vorbehaltlosen, aber nicht bedingungslosen Gehorsam erklärte, konnte sein Fall vom Konsistorium an die Reichskirchenregierung zur erneuten Überprüfung übergeben werden. Auf Vorschlag Heinrich Forsthoffs wurde Harney schließlich am 26. Oktober 1934 wieder in sein Pfarramt, jedoch nicht in seine Position als Synodalassessor eingeführt. Dies geschah erst wieder nach einer Klage Harneys im Dezember 1934. Harney pflegte in diesen Jahren eine enge Verbindung zum Düsseldorfer Konsistorium. 1938 leistete er den Treueeid der Geistlichen und Kirchenbeamten auf Adolf Hitler. Nach dem Attentat auf Hitler 1939 durch Johann Georg Elser im Bürgerbräukler schrieb er im Düsseldorfer Sonntagsblatt: „Wir können nicht glauben, dass ein Deutscher sich dazu hergegeben hat, wir hören, dass man mit gewichtigen Gründen auf feindliche, außerdeutsche Quellen hinweist. Das würde uns in unserem vaterländischen Gefühl ein klein wenig die Last erleichtern, aber nicht abnehmen; denn es bleibt die feige und gemeine Mordtat als solche bestehen, die das ganze deutsche Volk als gegen sich gerichtet empfindet.“ (Mohr: Pfarrer in politisch und theologisch stürmischen Zeiten, S. 54). Zur Familie Rudolf Harneys, insbesondere zum Sohn Klaus Harney Aus seiner Ehe mit Elisabeth Harney gingen die Kinder Hildegard (*17.04.1907), Ludwig (*25.08.1909, †27.07.1989) sowie Klaus (*26.03.1917, †01.09.1942) hervor. Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratet er bereits ein Jahr später, am 15.12.1949, seine Gemeindehelferin Auguste Dorothea Junghanß (*27.01.1918, †16.05.1994).Während der ältere Bruder Ludwig wie sein Vater die Pfarrerlaufbahn einschlug, daher Theologie in Rostock, Tübingen, Bonn und Münster studierte, im März 1935 in Düsseldorf ordiniert wurde und daraufhin, mit Unterbrechung durch seinen Dienst im Zweiten Weltkrieg, in Velbert, Wesel und Unterrath als Pfarrer tätig war, schlug der jüngere Bruder Klaus eine Laufbahn zum Offiziersanwärter bei der Reichs-/Kriegsmarine ein. Der 1917 in Düsseldorf geborene Klaus Harney entschied sich bereits mit 17 Jahren, nach Beendigung seines Abiturs, für die Bewerbung bei der Marine. Nach Durchlaufen eines Auswahlverfahrens wurde er am 1. April 1935 vereidigt und durfte als Offiziersanwärter in die Reichsmarine eintreten. In den darauffolgenden zwei Monaten absolvierte Klaus zunächst seine Infanterieausbildung in Stralsund und Dänholm, um von Juni bis September 1935 seine Ausbildung auf dem Segelschulschiff „Gorch Fock“ zu absolvieren. Danach wechselte er auf den Kreuzer „Emden“, mit dem er seine erste Auslandsreise nach Nord- und Südamerika unternahm, die im Juni 1936 mit dem Einlaufen in Wilhelmshaven endete. Anschließend durchlief er Lehrgänge an der Marineschule Flensburg-Mürwik, bevor er ab Oktober 1937 für vier Monate auf den Kreuzer „Leipzig“ ging, um in Anschluss daran erneut einige Monate in Flensburg und an der Infanterieschule in Döberitz zu verbringen. Ab Juni 1938 wurde er nach Swinemünde abkommandiert, um dort auf dem Schulschiff „Brummer“ unter anderem einen infanteristischen Zug auszubilden und Lehrgänge zum Flak-Leiter abzuschließen. In den Jahren 1935-1939 durchlief Klaus diverse Grund- und Bordausbildung, Lehrgänge und Kommandos, die ihn in seinen Dienstgraden aufstiegen ließen: Seekadett (25.09.1936), Fähnrich zur See (01.07.1936), Ober-fähnrich zur See (01.01.1938), Leutnant zur See (01.04.1938). Im Mai 1939 berief man Klaus zum 2. Kadettenoffizier auf das Schulschiff „Schleswig-Holstein“, auf dem er beim Ausbruch des Zweiten Weltkriegs in der Danziger Bucht beim Beschuss der Westerplatte zugegen war. Am 17. September 1939 wurde ihm das Eiserne Kreuz II. Klasse verliehen. Nach der Rückkehr der „Schleswig-Holstein“ übernahm Klaus zwischen Oktober 1939 und März 1940 Lehrgänge an der Marineschule Flensburg-Mürwik. Zur selben Zeit wurde er zum Oberleutnant zur See ernannt (1. Oktober 1939). Als Artillerieoffizier auf dem Zerstörer Z 5 „Paul Jacobi“ war Klaus Harney, der zwischenzeitlich schon um Versetzung gebeten hatte, ab März 1940 wieder unmittelbar an den Kriegsgeschehnissen zur See beteiligt. Denn auf der „Paul Jacobi“ war Klaus beispielsweise bei der Besetzung Norwegens im April 1940 („Unternehmen Weserübung“) und diversen Übungs- und Minenfahrten in der Nordsee, u.a. von der Marinebasis Brest aus, involviert. Als der Zerstörer aufgrund von umfangreicheren Reparaturmaßnahmen in der Werft in Wilhelmshaven liegen musste, kam für Klaus, der vor einiger Zeit zwar für eine U-Bootsausbildung angefragt hatte, in der Zwischenzeit jedoch lieber auf Übersee bleiben wollte, Anfang 1941 die Abkommandierung. Bis Oktober 1941 begab er sich daraufhin in die U-Bootsausbildung nach Pillau. Von Oktober bis Dezember 1941 war er Kommandantenschüler auf U 84, bevor er als Kapitänleutnant (01.04.1942) von Dezember 1941 bis zu seinem Tod am 01. September 1942 Kommandant von U 756 wurde. Mitte August 1942 brach U 756 nach verschiedenen Erprobungen und Vorbereitungen zu ihrem ersten Unternehmen auf, als sie nach 16 Tagen auf See, im September 1942, von einem kanadischen Kriegsschiff südlich von Island im Nordatlantik versenkt wurde. Mit Klaus Harney kamen auch die 41 weiteren Besatzungsmitglieder zu Tode. Zum Bestand Der Bestand wurde in mehreren Tranchen ab dem 15. Mai bis zum 22. November 2012 vom Enkel des Superintendenten Rudolf Harney, Prof. Klaus Harney (i.R.), an das Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland abgegeben. Er umfasst 24 Verzeichnungseinheiten in 5 Kartons, wobei lediglich der Inhalt des ersten Kartons Rudolf Harney zuzuschreiben ist. Der Großteil des Bestandes, die 4 weiteren Kartons, beinhalten Schriftgut und Bilder des gefallenen Sohnes Klaus Harney. Der Bestand wurde vor der Verzeichnung einer Umstrukturierung unterzogen. So wurden die vorgefundenen Dokumente zunächst nach ihrer Provenienz (Rudolf, Ludwig oder Klaus), anschließend nach ihrem Entstehungsdatum geordnet. Der deutliche Überhang an Dokumenten von Klaus Harney gegenüber denen von Rudolf Harney wurde schnell klar, so dass bei der Verzeichnung zwei große Klassifikationspunkte „Rudolf Harney und seine Familie“ (enthält auch einen Brief seines Sohnes Ludwig, ldNr.3) sowie „Klaus Harney“ angelegt wurden, um den Bestand nicht physisch trennen zu müssen. Bei der Benennung der Verzeichnungseinheiten wurde versucht, die Lebensläufe der beiden Personen miteinzubeziehen, daher entwickelten sich bei Rudolf Harney die beiden Unterklassifikationspunkt „Pfarramt in Düsseldorf“ sowie „Nachkriegszeit“, wobei aus dem oben angeführten Lebenslauf hervorgeht, dass Rudolf Harney auch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bis zu seiner Pensionierung 1950 ein Pfarramt in Düsseldorf inne hatte. Daher meint „Nachkriegszeit“ vielmehr diejenigen Dokumente, die in Ausübung seiner weiteren kirchlichen Ämter, bspw. als Superintendent, entstanden sind(lfdNr. 6). Zum derzeitigen Zeitpunkt enthalten die Verzeichnungseinheiten zu Rudolf Harney vor allem Schreiben, die im Rahmen seiner Amtsenthebung und Wiedereinsetzung 1934 entstanden sind (lfdNr. 1-2). Es sind leider keine Dokumente, die für seine Pfarrtätigkeit typisch gewesen wären (bspw. Predigten), enthalten. Es handelt sich um einen Teilnachlass, der einen biografischen Einblick für die Jahre 1933-1949 gewährt. Zwei der vier Kartons, die aus der Feder Klaus Harneys stammen, enthalten insgesamt 197 Schreiben (lfdNr. 7-17) über einen Zeitraum von acht Jahren (1934-1942) an die Eltern, explizit an die Mutter, den Vater bzw. zwei Schreiben von 1940 an Klaus Harney selbst. Jene decken somit die gesamte Ausbildung- und Dienstzeit des im U-Bootkrieg gefallenen Sohnes bei der Marine ab. Gegliedert sind sie neben ihrer Chronologie auch nach den Adressaten (Eltern, Mutter, Vater, Klaus). Um diese Zeugnisse des Lebens von Klaus Harney nicht nur formal zu erfassen, wurden recht umfangreiche Enthält-Vermerke, die dem Nutzenden eine Hilfe und Anregung sein sollen, vorgenommen. Neben Berichten über sein Tätigkeitsfeld, seine Erlebnissen während der Ausbildung und seinem Einsatz, erhält man durch sie nämlich einen intensiven Einblick in sein Privatleben, das er vorzugsweise in den Briefen mit seiner Mutter bespricht, in die vor allem durch neu beginnende Abschnitte in der Ausbildung evozierten und anhaltenden Selbstzweifel Klaus‘, aber auch in Gedanken seiner Zeit zu ideologischen Fragen wie dem Soldaten- und Führertum, dem Staat sowie seiner Haltung zu Glaubensfragen, die er vor allem in den Briefen mit seinem Vater behandelt. Ergänzend sind die beiden letzten Kartons mit einem Notizbuch (lfdNr. 18), das er während seiner Ausbildungszeit 1937 zur Artillerie gefertigt hat, und den sechs umfangreichen und geordneten Fotoalben zu erwähnen, die zum Teil beschriftet bildliche Einblicke in seine Ausbildungs- und Dienstzeit gewähren sowie eines der Fotoalben ausschließlich Bilder der Familie und der Freunde umfasst. Ergänzende Literatur zu R. Harney Gruch, Jochen: Die evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer im Rheinland von der Reformation bis zur Gegenwart. Bd. 2: E-J. Bonn 2013, S. 293-294. [Eintrag Nr. 4749 zu Harney] Mohr, Rudolf: Rudolf Harney – Pfarrer in politisch und theologisch stürmischer Zeit. In: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes. 57. Jahrgang. 2008, S. 43-57. Rauthe, Simone: „Scharfe Gegner“. Die Disziplinierung kirchlicher Mitarbeitender durch das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz und seine Finanzabteilung von 1933-1945. Bonn 2003, S. 203-205. [Eintrag zu Harney] zu K. Harney Busch, Rainer u. Hans-Joachim Röll : Die deutschen U-Boot-Kommandanten. Hamburg 2000, S. 89. Hildebrand, Walter u. Hans H. Lohmann: Die Kriegsmarine 1939-1945. Bd. 3. Bad Nauheim 1956, S. 89. Ergänzende Bestände Personalakte Rudolf Harney: 1 0B 009, PA 51, H 174 Personalbogen und Entlastungszeugnis nach dem Entnazifizierungsverfahren: 1 OB 005, Nr. 39 Verzeichnet im Juni 2017 von der Staatsarchivinspektoranwärterin Miriam Oslislo.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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