Bestätigung der Schenkung eines Zehntteils in Gebersdorf durch Reinher von Wichdorf
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Urk. 18, 177
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1308 Jan. 10
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1300-1309
1308 Januar 10
Ausf. Perg. - DreieckSg. der Stadt Homberg abh.; U.: SIG[ILL]VM CIVIVM IN HOENBERC, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.285 Nr.13
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1308, quarta feria ante octauam Epyphanie
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinher gen. von Wichdorf (Wychtorf) bekundet, daß er der Schenkung des vierten Teils des Zehnten zu Gebersdorf (Geberstorp), den seine verstorbene Mutter dem Abt und Konvent Joh. bapt. zu Cappel zu ihrem Seelenheil verliehen hatte, seine volle Zustimmung gebe und auf alles Recht an diesem Viertel vor den Schöffen in Homberg (Hohenberg) verzichtet habe. Abt und Konvent sollen es zu ewigem Besitz innehaben.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (14.Jh.) Super quarta parte decime in Geberstorph. (16.Jh.) Super decima in Geyberßtorff. (Inventar 1527) xxxiiii
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann Kaplan in Homberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Homberger Schöffen Wigand Voszal, Gebeno d.Ä. (senior), Heinrich vom Berg (de Monte)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad ihr Notar (eorum notarius)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich von Glasewald
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Homberg
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Kopiar K 270, 60r
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: .List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.144
Vermerke (Urkunde): Literatur: Reuling: OL Ziegenhain ((wie Nr.2) S.49
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinher gen. von Wichdorf (Wychtorf) bekundet, daß er der Schenkung des vierten Teils des Zehnten zu Gebersdorf (Geberstorp), den seine verstorbene Mutter dem Abt und Konvent Joh. bapt. zu Cappel zu ihrem Seelenheil verliehen hatte, seine volle Zustimmung gebe und auf alles Recht an diesem Viertel vor den Schöffen in Homberg (Hohenberg) verzichtet habe. Abt und Konvent sollen es zu ewigem Besitz innehaben.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (14.Jh.) Super quarta parte decime in Geberstorph. (16.Jh.) Super decima in Geyberßtorff. (Inventar 1527) xxxiiii
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann Kaplan in Homberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Homberger Schöffen Wigand Voszal, Gebeno d.Ä. (senior), Heinrich vom Berg (de Monte)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad ihr Notar (eorum notarius)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich von Glasewald
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Homberg
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Kopiar K 270, 60r
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: .List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.144
Vermerke (Urkunde): Literatur: Reuling: OL Ziegenhain ((wie Nr.2) S.49
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ