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Testament der Eheleute Johan Wilckens und Anna Nortarp, vom 10. Juli 1605, verkündet am 1. September 1617 nach dem Tode des Mannes.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes 1. Anna thor Wisch in Beckum, Tochter der Schwester seines Vaters, 2. Otto Deitmarinck zu Burgsteinfurt, Sohn der Schwester seines Vaters, 3. seine unechte Tochter Fie Wilckens;- seitens der Frau 1. ihre Brüder Bäcker Johan Nortarp und Schneider Johan (!) Nortarp, 2. ihre Schwestern Greite Nortarp, Trine Nortarp aufr Laer und Stine Nortarp zum Nienhuse wohnhaft, 3. die 6 Kinder des Bäckers Berndt Konerding, darunter Enneken und Merriken. Zeugen: Gerhard Berninck und Bernard Eschman. Von Rats wegen: Johan Schonebecke.