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013 - Polizeidirektion Worms (1815-1945) >> XXIII. Handel und Gewerbe >> 1. Maßregeln zur Förderung von Handel und Gewerbe im allg. >> b) Judenfeindliche Maßnahmen
1933-1936
Enthält: u. a.: Warenhäuser; Übergang der Kräuterschen Buchhandlung von Julius Stern (Neumarkt 23) auf Otto Haverkamp (künftig "rein Deutsches Unternehmen"), 1936; Schließung 'jüdischer' Warenhäuser wegen geplanter Straßendemonstrationen gegen diese durch den Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes, März 1933; Beschwerde Kaufhaus M. Knopf wegen Folgen der Boykott- und Geschäftsschließungsmaßnahmen, 15.4.1933 an die Polizei; polizeiliche Schließungsverfügung an Warenhäuser Goldschmidt, Tietz, Landauer, Knopf und Guttmann, 12.4.1933; Berichte über Ablauf und Folgen der Schließungen, April 1933; Beschwerde des Betriebsrates des Kaufhauses Goldschmidt, 22.5.1933; Aktivitäten des Kampfbundes für den gewerblichen Mittelstand, April 1933; Einsatz des Sonderkommandos 24.3.1933 gegen jüdische Geschäfte; Schließung von Kaisers-Kaffee-Filialen, Mai/Juni 1933; Geschäftsschließungen März 1933 (SA-Leute hinderten Rechtsanwälte am Betreten des Amtsgerichts u.a.)
Darin: Ausschnitt aus der WTZ 12.9.1935: Artikel gegen Buchhandlung Stern (angebliche Tarnung ihres Charakters als jüdisches Geschäft); Korresp. mit der Reichspressekammer wegen Buchhandlung Stern, 1935/36; Artikel WTZ 11.9.1935 gegen 'jüdische' Geschäfte
17.3.1933
Schreiben Kreisleiter Schwebel an Hess. Polizeiamt Worms 17.3.1933: Hinweis: "grössere Straßendemonstrationen gegen die jüdischen Warenhäuser geplant" durch den Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand für Sa. 18.3., "empfehlenswert, die betr. Warenhäuser zu schließen"
17.3.1933
Polizeiverfügung: Anordnung, dass die Geschäfte Landauer, Goldschmidt, Tietz, Knopf am Samstag 18.3. von 8 bis 19 Uhr geschlossen zu halten sind, "da bekannt geworden ist, dass an diesem Tage Straßendemonstrationen gegen diese Warenhäuser geplant sind, so dass durch die daraus entstehende Bedrohung der genannten Geschäfte die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist"
22.3.
Polizeiverfügung: Anordnung, dass die Geschäfte Landauer, Goldschmidt, Tietz, Knopf, Scheiering, Lohnstein, Guttmann, Kaufmann und Glückstein ab Zeitpunkt der Zustellung dieser Vfg auf 24 Stunden geschlossen zu halten sind, "da durch die in den letzten Stunden stattgefundenen Bedrohungen dieser Geschäfte und noch zu erwartenden Bedrohungen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist" (folgt Strafandrohung); 22.3. desgl. für weitere 14 Geschäfte (mit Zustellungsbescheinigungen)
23.3.
Alle Geschäfte, die am 22.3. nachmittags ihren Betrieb eingestellt haben, haben am 23.3. 15 Uhr diesen wieder aufgenommen, bemerkt, dass heute Vormittag SA-Leute verhindert haben, dass jüdische Rechtsanwälte das Amtsgericht betraten, solche Vorkommnisse haben künftig zu unterbleiben
11.4.1933
Leonhard Tietz AG, Zweigniederlassung Worms - an PDir. Jost
Bezugn. Telefongespräch betr. Aufgabe unserer Lebensmittelabteilung, keine Entscheidungsbefugnisse aufgrund umfassender Veränderungen im Konzern
12.4.1933
Polizei-Verfügung: An die Warenhäuser Goldschmidt, Tietz, Landauer, Knopf und Guttmann
Verfügung, dass diese vom Zeitpunkt der Zustellung der Verfügung ab für 24 Stunden "geschlossen zu halten sind, da durch die bevorstehenden Demonstrationen gegen die Wormser Warenhäuser sowohl deren Sicherheit wie auch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist" (Strafandrohung Gefängnis oder Geldstrafe), formale Begründung Notverordnung des RP v. 28.2.1933 (mit unterschr. Empfangsbescheinigungen); Ermittlungen gegen Fa. Tietz nach angeblich widerrechtlicher Öffnung am 13.4.1933 (mehrere Zeugenaussagen)
13.4.1933
Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes, Gau Hessen an Polizeiamt
Gestriger Mittwoch "demonstrierte der gewerbliche Mittelstand der Stadt Worms gegen die Unternehmen Tietz, Guthmann, Wohlwert, Braunwarth & Gebhard und Bezirkskonsumverein", Bericht über mit Kaufhäusern geführte Verhandlungen mit Ziel der Auflösung mittelstandsschädigender Branchen, Zustimmung bei Goldschmidt und Landauer, bittet um Wiedererlaubnis für Öffnung der beiden Kaufhäuser (Wilhelm Schmitt, Kreis.Kampfbundführer, Mainzer Str. 18)
15.4.1933
Schreiben Warenhaus Knopf, Witwe an Polizeidir. Jost
22.5.1933
Schreiben Betriebsrat Kaufhaus Goldschmidt gmbH an PDir. Jost
Kopie e. Schreibens an Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes aus Anlass von Flugblattverteilung 20.5.1933 vor Eingang des Geschäfts durch SA-Leute und Fotoaufnahmen des hereinwollenden Publikums, Hinweis auf unhaltbaren Zustand (Mit nationalem Gruss)