Die Taidinger zwischen dem Abt Johann I. zu Ellwangen einerseits, dem Ulrich von Westerstetten, Keller, und Konvent andererseits bestimmen, der Abt solle den letzten für die Gülten und Zinsen der Kellerei 178 1/2 fl bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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