Notizen über die Verhandlungen der Räte der Fürsten von Bayern mit den Räten des Königs von Böhmen [Vladislaw II.] zu Pilsen, wobei der von den Böhmen vorgeschlagene Abtrag nicht angenommen worden ist, jedoch "dem von Swiho" [= Botho Schwihau / Puta ¿vihovský] die Annahme der folgenden Artikel zugesichert worden ist: Die Parteien sollen sich gegenseitig nicht angreifen oder beschädigen. Feinde und Beschädiger des anderen sollen nicht enthalten oder unterstützt werden, sind vielmehr beim Betreten der Gebiete an Leib und Gut zu strafen. Auch Landsassen, Untertanen und Untergebene der Fürsten dürfen den Feinden des anderen weder Enthalt noch Unterstützung gewähren. Die böhmischen Untertanen in Böhmen und die Untertanen der Fürsten von Bayern in Bayern sollen ihren Handel und Gewerbe zueinander unbeirrt treiben und dabei die gewohnten Zölle, Mauten und Geleitgelder geben. Wegen dieser Artikel soll Botho von Schwihau innerhalb von vier Wochen Nachricht zukommen.