Rudolf Graf zu Wertheim und Ebirhart, sein Sohn, geben ihre Einwilligung dazu, daß Gräfin Elizabeth, des Grafen Rudolf eheliche Hausfrau, die Hälfte des großen und kleinen Zehnten, den sie in Dorf und Markung Oberaltertheim (Obirn Altertheym) haben, von Propst und Konvent zu Holzkirchen mit 214 Pfund Wertheimer Währung gelöst und davon eine Gülte von 20 Malter Korn und 6 Malter Weizen an die Kapelle gestiftet hat, die sie am Hof (Grafenhof) zu Wertheim errichtet hat, und zwar zur Bestallung des Kaplans, dazu was der Zehnten an Öl abwirft, zur Auserhaltung eines Lichts, den Rest des Zehnten aber selbst verzehrt. Dieser Rest fällt nach Tod der Gräfin an die Herrschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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