Es wird bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz und Johann, Herr zu Hohenfels und Reipoltskirchen, in ihren Irrungen um den Bau einer Mühle zu Westhofen (Westhoffen) dahin übereingekommen sind, den Rechtsgang vor dem Hofgericht zu Heidelberg zu nehmen. Insbesondere soll dabei geprüft werden, ob Kurfürst Philipp den Bau der Mühle verwehren darf oder nicht. Beide Parteien erhalten eine gleichlautende Ausfertigung des als Chirograph gefertigten Zettels.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...