Interims-Rezess zwischen Johann Dieterich, genannt Gampert, zu Marktbreit und dem brandenburgischen Kastner Samuel Volck zu Creglingen über den Umtausch des dem Erstgenannten seinerzeit von Hans Joachim v. Seckendorff jure pignoris zugefallenen vierten Teils der Gülten, Zinsen, Handlöhne und sonstigen Gefälle von 14 seinsheimischen Untertanengütern zu Obernbreit, Martinsheim und Enheim gegen den dem Markgrafen von Brandenburg zuständigen, zuletzt von Leonhard Kleinschrot besessenen, jedoch erst von seinen Lasten und Schulden frei zu machenden ehemaligen Wallenfelsschen Hof mit sämtlichen Zugehörungen in Obernbreit.