König Wilhelm von Württemberg bekundet, dass er Friedrich Karl Gustav Casimir Freiherrn von Gemmingen zu Bürg, vertreten durch den bevollmächtigten württembergischen Kammerherrn, Obristen und Gestütsdirektor Freiherrn Philipp von Gemmingen-Guttenberg-Bonfeld, ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher zu Mannlehen verliehen hat.