König Wilhelm von Württemberg bekundet, dass er Friedrich Karl Gustav Casimir Freiherrn von Gemmingen zu Bürg, vertreten durch den bevollmächtigten württembergischen Kammerherrn, Obristen und Gestütsdirektor Freiherrn Philipp von Gemmingen-Guttenberg-Bonfeld, ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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