Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Bargsteiner, Kastner zu Amberg, und seinen Gewerken einen Erbstollen zu Münsterappel (Appelmonster) verliehen und ihm bewilligt hat, diesen "under allen oder durch alle schachte hinweg wie eines erbstollens recht oder gewonheit ist", zu treiben. Bargsteiner und die Gewerken sollen alle diesbezüglichen Freiheiten für ihre Schächte geniessen, wobei die Abgabe des Bergzehnten gegenüber dem Aussteller, seinem Sohn Philipp und beider Erben vorbehalten bleibt. Darüber hinaus sollen keinerlei Beschwerungen, namentlich der Vorkauf, auf dem Stollen lasten; die Erträge an Quecksilber und anderen Metallen mögen Bargsteiner und die Seinen unbeirrt und frei verkaufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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