Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Bargsteiner, Kastner zu Amberg, und seinen Gewerken einen Erbstollen zu Münsterappel (Appelmonster) verliehen und ihm bewilligt hat, diesen "under allen oder durch alle schachte hinweg wie eines erbstollens recht oder gewonheit ist", zu treiben. Bargsteiner und die Gewerken sollen alle diesbezüglichen Freiheiten für ihre Schächte geniessen, wobei die Abgabe des Bergzehnten gegenüber dem Aussteller, seinem Sohn Philipp und beider Erben vorbehalten bleibt. Darüber hinaus sollen keinerlei Beschwerungen, namentlich der Vorkauf, auf dem Stollen lasten; die Erträge an Quecksilber und anderen Metallen mögen Bargsteiner und die Seinen unbeirrt und frei verkaufen.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Bargsteiner, Kastner zu Amberg, und seinen Gewerken einen Erbstollen zu Münsterappel (Appelmonster) verliehen und ihm bewilligt hat, diesen "under allen oder durch alle schachte hinweg wie eines erbstollens recht oder gewonheit ist", zu treiben. Bargsteiner und die Gewerken sollen alle diesbezüglichen Freiheiten für ihre Schächte geniessen, wobei die Abgabe des Bergzehnten gegenüber dem Aussteller, seinem Sohn Philipp und beider Erben vorbehalten bleibt. Darüber hinaus sollen keinerlei Beschwerungen, namentlich der Vorkauf, auf dem Stollen lasten; die Erträge an Quecksilber und anderen Metallen mögen Bargsteiner und die Seinen unbeirrt und frei verkaufen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 412
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1472 Juli 14 (off dinstag nach Margrete)
fol. 276v [alt: 252v]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Als myne gnediger herre pfalczgrave Jacob Bargsteiner einen erbstollen zu triben zu Appelmonster verlihen hat und andern die er zu ime nemmen wirt".
Münsterappel KIB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:09 MESZ
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