Hartmann, Abt der Stifte Fulda und Hersfeld (-felt), Erzkanzler der römischen Kaiserin, an seine nach Weida (Weyda) verordneten Räte: hat ihre Antwort auf sein Schreiben, das er Herzog Johann von Sachsen (-senn) wegen des von Räten beider Seiten jüngst zu Gotha errichteten Abschieds betr. Kloster Allendorf (-dorff) geschickt hatte, sich vorlesen lassen. Demnach ist sein Anerbieten unerwarteterweise nicht angenommen worden. Er muß es dabei bewenden lassen und hoffen, daß der Herzog zu Sachsen ihm bei der Besetzung seiner Propstei keinen Eintrag tut, da die Pfandverschreibung über Salzungen (Saltz-) ihm und seinen Nachfolgern dieses Recht ausdrücklich zuerkennt. Er bittet, den Herzog davon zu unterrichten. Werden gegenteilige Forderungen auch weiter erhoben, so soll Albrecht Erzbischof zu Mainz (Meintz) und Magdeburg, Kurfürst, Erzkanzler und Primas, dem Abt gegen jedermann zu seinem Recht verhelfen. Darum hatte der Abt diesen zuvor schon gebeten.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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