Florian Müller, Kaplan zu Ingersheim ("Yngerßhain"), gefangengesetzt, weil er gegen fürstlichen Befehl einen Teil seiner Früchte verkauft hatte und wegen ungeschickter Reden, verspricht Zahlung seiner Atzung und schwört Urfehde; Beiliegend: Ein Mandat Herzog Ulrichs an den Vogt zu Bietigheim Sebastian Hornmoldt ("Hornmolldt"), den Kaplan Florian Müller in den Turm zu legen. Stuttgart, den 9. Januar 1525. Ausfertigung Papier; 1 Siegel mit Papierdecke