1604 Mai 5 [alter Stil], Landshut Vor Herzog Maximilians [I.] in Bayern Viztum, Herrn Hans Georg Fraunberger (von Fraunberg) zu [Alten-]Fraunberg und Riding, Reichserbritter, und den Räten der fürstlichen Regierung (Regiment) zu Landshut zogen sich schon länger Streitigkeiten hin zwischen Ludwig Pronner zu Aichbichl (-pichl), fürstlicher Rat und Kastner [zu Landshut] amtshalber einesteils, Stephan Schleich zu Achdorf und Harbach, fürstlicher Rat und Rentmeister zu Landshut andernteils, dem fürstlichen Pfleggericht Erding zum dritten sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Landshut zum vierten wegen der Abmarkung der beiden Hofmarken Berg [ob Landshut] und Achdorf. Wolf Sigmund von Haunsberg zu Neufahrn und Lic. iur. Wilhelm Kriml zu Eberstall und Kläham, beide fürstliche Räte zu Landshut, wurden als fürstliche Kommissare zur Einnehmung des Augenscheins und zur Abschreitung der Mark verordnet; sie haben die Mark und den anstoßenden Burgfrieden besichtigt, die Parteien verhört und der Regierung zu Landshut Bericht und Gutachten übergeben. Diese hat dem Herzog berichtet, auf dessen Befehl die gen. Kommissare den Parteien folgenden Bescheid eröffnen: 1) Da Stephan Schleich als Inhaber der Hofmark Achdorf zur Zeit keinen Streit mit denen von Landshut hat und dort ohnedies keine Abmarkung nötig ist, beruht dieser Punkt auf sich. 2) Die Jurisdiktion über den strittigen Grund Ochsenlohe (die Oxenlohe genant verbleibt dem Pfleggericht Erding. 3) Da sich bei den 13 im Folgenden näher beschriebenen Markungspunkten (Marchsteckhen), beginnend mit einem jungen Kirschbaum, der an der Stelle eines abgegangenen alten Kirschbaums am Falltor bei Hans Schwaigers Weingarten steht, keine Bedenken ergaben sondern befunden wurde, dass die Hofmark Achdorf [eindeutig] begrenzt und vom Pfleggericht Erding und der Hofmark Berg [ob Landshut] geschieden ist, bleibt es bei der bisherigen Abmarkung. 4) Hinsichtlich der lehenbaren und eigenen Weingärten ist der fürstliche Kastner zu Landshut amtshalber wegen der Hofmark Berg beim Urbarbuch und seinem Vorbringen zu belassen, dem Stephan Schleich aber künftig der Rechtsweg (vernere Probation) zugelassen, sobald er bessere Beweise zu haben glaubt (da er sich merers zubehelffen vermaint). - Nach Anhörung dieses Bescheids bitten alle Parteien - bis auf die von Landshut - um eine Ausf. der Urkunde, die ihnen erteilt wird. Siegler: [Regierung zu Landshut] (unnder fürstlicher Durchlaucht ... RegimentsSecret) Ausf. Perg. - 1 Sg. besch. - U.: W. Vorster secretarius; unter dem Umbug: Canntzley[register] - Taxvermerk: Taxa nihil, ambtshalber - Rv. - Beilagen: Kurzregest; Abschr. des 18. Jh. (Auszug aus der landschaftlichen und einschichtigen Güterbeschreibung von 1606 fol. 59), mit dem Datum 1604 Mai 15 [neuer Stil] Altsignatur(en): N. 3; - Chlingensperg Nr. 5