Die Schöffen des königlichen Stuhls zu Aachen weisen auf die Klage des Johann Broiche, Rektors des St. Laurentius-Altars in der Kirche des heiligen Adalbert daselbst, hinsichtlich der diesen zuständigen Erbrente von 6 Schilling aus dem Erbe weiland Gerard Karenwolffs auf dem Albrechtsberg, dass Johann Pastor von Hairen, welchen der zeitige Erbpächter Johann Hegemann von Breidenich das Gut unterverpachtet und der trotz eines wegen nichtbezahlter Rente seitens des Rektors auf das daselbst gelegten Arrestes dasselbe eingebracht hatte, weil er letzteres ohne Erlaubnis des Richters während des Arrestes (kammer) getan und so diesen gebrochen, dem Rektor von des Altars wegen die Rente zu zahlen schuldig sei. ”Gegeven int iaere oness heren Dugsent vierhondert eyn ind vunffzich, des zwey ind zwentzichsten dags in Octobri“ Mit den ganz oder teilweise erhaltenen Siegeln des Richters Colyn Beyssel, der Schöffen Lambrecht Luck, Gerard von Hokirchen, Gerart Beissel, Fetschyn Colyn, Johann Boulart und Clais Vaiß; das des Statz von Segrade ist ab