König Otto III. bekundet: Seine Verwandte (neptis) Math-ilde,
Äbtissin des Stiftes Essen (Astnidensis), hat ihm die Urkunden seiner
Vorgänger gezeigt, in denen dies-e den Stiftsdamen das Wahlrecht zugestanden
und ihre Besitzungen in ihren Schutz genommen haben. Auf ihre Bitte und die
Intervention des Erzbischofs Willigis von Mainz (Mogontine) hin erneuert er
diese Privilegien und die Immunität [diese nach der Vorlage der Urkunde von
973 Juli 23; vgl. Monumenta Germaniae Historica, Reihe Diplomata, O II 49].
- Siegelankündigung. - Signumzeile und Monogramm. - Rekognition des Kanzlers
und Bischofs Hildebald (von Worms) in Vertretung des Erzbischofs Willigis.
Data non. feb. a.d. inc. 993 ind. 6., a. autem testii (!) Ottonis regnantis
10.; actum Astnide.