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König Otto III. bekundet: Seine Verwandte (neptis) Math-ilde, Äbtissin des Stiftes Essen (Astnidensis), hat ihm die Urkunden seiner Vorgänger gezeigt, in denen dies-e den Stiftsdamen das Wahlrecht zugestanden und ihre Besitzungen in ihren Schutz genommen haben. Auf ihre Bitte und die Intervention des Erzbischofs Willigis von Mainz (Mogontine) hin erneuert er diese Privilegien und die Immunität [diese nach der Vorlage der Urkunde von 973 Juli 23; vgl. Monumenta Germaniae Historica, Reihe Diplomata, O II 49]. - Siegelankündigung. - Signumzeile und Monogramm. - Rekognition des Kanzlers und Bischofs Hildebald (von Worms) in Vertretung des Erzbischofs Willigis. Data non. feb. a.d. inc. 993 ind. 6., a. autem testii (!) Ottonis regnantis 10.; actum Astnide.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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