Wilhelm Graf zu Wertheim, Magdalene von Rosenbach, Meisterin des Klosters zu Höchst (Hoest), Johann Pfarrer zu Sandbach (Sampach) und etliche andere Priester aus der Umgegend wie auch Laien schließen zu Neustadt (Nuwenstadt) unterhalb Schloß Breuberg, einer Filiale der Pfarrkirche vom St. Georg, die es sich zur Aufgabe macht, jährlich zweimal, am Dienstag nach Gallustag (16. Oktober) [und am dienstag in der Kreuzwoche] (am Rand nachgetragen; es sind die Tage vor Christi Himmelfahrt) zu Neustadt (Nuwenstat) gemeinsam die Vigilie der Toten zu begehen. Dabei soll jeder Priester eine Messe lesen. Versäumnis wird an Priestern mit 10 Ort eines fl., an Laien mit 1 Pfund Wachs gebüßt. Kommt ein Priester erst nach der ersten, zweiten oder dritten Nokturn, so hat er 1, 2 oder 3 ß Buße zu zahlen. Eintritt in die Brüderschaft kostet 1/2 fl., das Gedenken eines verstorbenen Verwandten bei der ersten Feier 1 Ort eines fl. Werden die Priester beim Tod eines Priesters in der Stadt zum Begängnis versammelt, so erhält jeder aus der Hinterlassenschaft einen Imbiß; reicht diese nicht zu, so zahlen die Schaffner der Bruderschaft aus dem gemeinsamen Beutel den Rest. Bei dem Tod eines Laien tritt zu dem Imbiß noch die übliche Präsenz. Für unentschuldigtes Fehlen bei solchen Begängnissen hat jeder durch die Schaffner geladene Priester 10 ß zu zahlen. Die eintretenden Mitglieder stiften ein Opfer für 2 Totenmessen. Die Priester der Bruderschaft dürfen bei den Begängnissen die Kirche der Stadt bei 2 ß h Buße nur in Chorrock oder geistlichem Kleid betreten.