Hans Bader von Gerstetten [Kr. Heidenheim], wegen nicht genannter Vergehen zu Heidenheim gef., wird auf Fürbitte guter Freunde und Gönner aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, offene Zechen und Wirtshäuser künftig zu meiden, hinfort -abgesehen von einer Axt und anderem Werkzeug, das er für seine Arbeit benötigt- keine Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Beimesser, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, stellt für getreuers Befolgen dieser Verschreibung 3 Bürgen und schwört Urfehde.- Bürgen mit 50 fl: Die ehrbaren und bescheidenen Adam Baur, Jorg und Matheis Bader von Gerstetten, Vetter und Brüder des Täters