Friedrich [I.], Landgraf zu Thüringen, Markgraf zu Meißen und im Osterland, Herr im Pleißenland (zu<o> Plissene) bestätigt, seinen Streit mit Burggraf Meinher von Meißen, dessen Kindern und Gefolgsleuten beigelegt zu haben. Dafür wird der Burggraf ihm und seinem Sohn den Turm der Meißner Burggrafenburg (der in sime hove lyet) für die Dauer von zwei Jahren überantworten. Beansprucht der Landgraf den Turm auch nach Ablauf dieser Frist, wird der Burggraf ihn weiter zur Verfügung stellen oder angemessenen Ersatz leisten. - Der Burggraf und seine Nachkommen haben den Landgrafen Treue geschworen und im Gegenzug alle ihre Rechte und Besitzungen bestätigt erhalten. Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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