König Karl IV. gebietet zu besserem Schutz der Reichswälder bei Nürnberg beiderseits der Pegnitz bei einer Strafe von 20 Pfund Goldes, dass künftighin niemand mehr flämische Schafe ("kain flemische schaf") hereintreiben solle, und dem Schultheißen, den Bürgern vom Rat, dem Waltstromair, dem Vorstmaister zu Nürnberg sowie allen Amtleuten der Wälder deren Heiung, Hegung und Schirmung sowie insbesondere die Überwachung obigen Gebiets befiehlt. - Siegler: der Aussteller.