Hans Bader gen. Heckhanselin aus Dußlingen, der bereits vor ungefähr einem halben Jahr etliche Frevel und die Strafen für zwei Friedensbrüche in Höhe von 47 lb h zu bezahlen hatte, und deshalb zum Nachteil seiner Familie zwei Äcker verkaufen mußte, jetzt wegen Schlaghändeln und Verspielens des durch den Verkauf gewonnenen Geldes zu Tübingen gef., jedoch mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, ohne Erlaubnis keine offenen Zechen und Gesellschaften zu besuchen und keine Wehr zu tragen, schwört U. und gelobt eidlich, seiner Familie so vorzustehen, wie er es vor Gott und der Ehrbarkeit schuldig ist.