Der Kantor und der Offizial zu Trier als Einnehmer des Zehnten in der Trierer Diözese zum Subsidium für das Heilige Land an den Landdekan von Meudt ('Muode'): Äbtissin und Konvent zu Gnadenthal, Trierer Diözese, vom Zisterzienserorden beklagten sich, daß von ihnen jenes Subsidium aus den Einkünften der Kirche zu Dauborn ('Deueren'), Trierer Diözese, gefordert würde, obgleich - nach ihrer Angabe - die Kirche ihnen inkorporiert sei. Sei dem so, so brauche das Kloster davon jenen Zehnten nicht zu zahlen, da wegen desselben mit dem ganzen Zisterzienserorden eine bestimmte Geldsumme vereinbart sei.