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Der Mainzer Dechant Johann entscheidet im Namen des Erzbischofs Balduin den Streit zwischen dem Kloster Gottesthal und dem Propst zu S. Moritz in Mainz über das Pfarrbesetzungsrecht an der Aegidienkirche dahin, daß das Kloster den Pfarrer zu berufen, der Erzbischof von Mainz ihn einzuführen hat.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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