Anspruch auf den Allodialrittersitz Bettgenhausen (Hzm. Jülich, Amt Jülich, bei Titz; Kr. Jülich) mit allem Zubehör, einen adligen Hof beim Dorf Buir (Buyr, Hzm. Jülich, Amt Nörvenich ?), ein Haus in Düsseldorf und mehrere Kapitalien von insgesamt 9500 Rtlr., die der 1699 ohne Söhne verstorbene Carl Philipp Freiherr von Hochsteden 1696 zu einem Fideikommiß gemacht und unter Ausschluß seiner einzigen Tochter Johann Karl von Hochsteden, dem ältesten Sohn seines Bruders Johann Adolph, mit der Bedingung aufgetragen hatte, daß das Fideikommiß nur über männliche Nachkommen vererbt werde. Das Testament des Philipp Carl wurde 1723 durch Gerichtsbeschluß kassiert, und seine Tochter Luise wurde zur Universalerbin eingesetzt, das Fideikommiß ausgenommen. Luise heirate 1724 Christian Franz Dietrich von Fürstenberg und starb 1727. Ihr Sohn Clemens Lothar heirate Sophie Charlotte von und zu Hoensbrock. Aus dieser Ehe ging der Kläger hervor, der sich, nachdem durch den Tod des Joseph von Hochsteden ders hochstedensche Mannesstamm erloschen war, erbberechtigt glaubte und sich in den Besitz von Bettgenhausen und des Hofs bei Buir setzte. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche wandte er sich an das RKG, weil die Witwe und die Töchter des Joseph von Hochsteden in verschiedenen Territorien (Jülich, Berg, Geldern, Stadt Köln, Erzstift Köln, Fstm. Münster) lebten.