Der Priester der Diözese Konstanz Alexander Karg wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhabern des Patronatsrechts auf die Pfarrkirche St. Martin in Radelstetten [Gde. Lonsee/Alb-Donau-Kreis] präsentiert. Vor dem Rat legt er daher in Gegenwart des öffentlichen Notars Johann Mann alias Schall von Blaubeuren ("Blaupuren") [Alb-Donau-Kreis], der dies auch beurkundet, sowie der hinzugebetenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz üblichen Eid ab. Damit verpflichtet er sich nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt Ulm über weltliche Angelegenheiten, Wahrnehmung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten sowie Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen, persönlichen Verfehlungen oder Übernahme einer anderen kirchlichen Pfründe wird er nach Aufforderung durch den Rat freiwillig und ohne Einlegung einer Appellation auf die Pfarrkirche verzichten und diese durch seine bevollmächtigten Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, Bürgermeister und Rat, dem Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar resignieren.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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