Der Abt des Benediktinerklosters St. Gallen [Schweiz] Georg [von Wildenstein] erklärt, dass Kapelle und Spital St. Nikolaus bei Albeck ("Albegg") [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] dem Kloster St. Gallen gehören und dieselben Rechte und Freiheiten wie das Kloster selbst genießen. Sie unterstehen der Kustodie des Klosters, an die sie einen jährlichen Zins entrichten. Die Vogtei über Kapelle und Spital steht ausschließlich dem Kloster St. Gallen und sonst niemandem zu. Wer dem Spital oder seinen Untertanen Schaden zufügt, der hat sich an dem Kloster St. Gallen vergangen, das sich dagegen zur Wehr setzen wird.