Hans Ryter der Maurer, Bürger zu Ulm, bekennt und beurkundet, dass er von Adelheid Kalteis oder Kalteisen (Kaltys), Witwe und Bürgerin zu Ulm, gegen einen jährlichen Zins von zwei rheinischen Gulden ein zwischen der Ulmer und der Strichelgasse gelegenes Haus samt Zubehör zu näher beschriebenen Konditionen gepachtet hat. Der Zins ist jederzeit ablösbar, wobei dann 1 fl Zins jeweils 16 fl Hauptgut entsprechen soll.