Martin Hoffman von Bottwar, wegen Diebstahls zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder sich durch den Nachrichter mit Ruten ausschlagen zu lassen, entscheidet sich für das letztere, wird freigel., verspricht eidlich, unverzüglich über den Lech zu gehen und nur mit Erlaubnis des Landesherrn zurückzukehren, schwört U.