Hans Raidler d. J. aus Oberesslingen, wegen Annahme fremder Kriegsdienste zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich auf Mahnung der Obrigkeit wiederum zu stellen und des Rechts gewärtig zu sein, nicht zu fliehen, ohne Erlaubnis keinem fremden Herrn zuzuziehen, seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, gelobt eidlich, dies zu halten, und schwört U. Bürge mit 50 fl: sein Vater Hans Raidler, alter Schultheiß zu Oberesslingen.