König Otto I. verleiht auf Bitten seines Bruders Brun und des Abts Bowo dem Kloster Corvey den königlichen Gerichtsbann über Meppen (duas villas Meppiun), "sitas iuxta fluvium Emisa [Ems] et Hase in pago Agrotingon, in comitatu Thuringi comitis", bestätigt das verliehene Münz- und Zollrecht und erlaubt dem Abt zugleich an jenen beiden Orten, wo es ihm beliebe, einen öffentlichen Markt zu errichten, dessen Besucher auf ihrer Hin- und Rückreise sich desselben öffentlichen Friedens zu erfreuen haben sollten, der von den Königen, seinen Vorgängern, an andere öffentliche Stätten der Kaufleute verliehen worden sei. Data III. kal. iunii anno domincae incarnationis DCCCCXLVI, indictione IIIa, regnante pio rege Ottone anno X.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...