Jakob Huber, Vikar, und die Zechpröpste von St. Lorenz in Obing bestätigen dem Otmar Kramer zu Obing und seiner Ehefrau, ihr Gut Oberlehen zu Obing mit Genehmigung ihres Lehensherrn Sigmund Laiminger zu Forchtenegg als Seelgerät gestiftet zu haben. S: Abt Erhard v. Kl. St. Zeno